Krankenkassenindividuelle Projektförderung in Niedersachsen
Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die zielorientiert ausgerichtet sind. Sie sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein.
Projekte können auch mehrjährig bzw. überjährig laufen. Bei den Projekten handelt es sich um Aktivitäten, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen, wie z. B.:
- Vorträge von Referent:innen,
- Gruppenspezifische Informationsmaterialien,
- besondere Aktivitäten (Modellcharakter) mit eindeutigem Gesundheitsbezug.
Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell. Bitte beachten Sie die individuellen Antragsfristen einzelner Krankenkassen.
Es wird empfohlen, sich vor Antragsstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Die Ansprechpartner:innen finden Sie hier.
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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Selbsthilfe in der Pflege | > siehe hier |
Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung für und | > siehe hier |
Förderung der ambulanten Unterstützung im Bereich gemeindenaher | > siehe hier |
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die allgemeine Förderung | > siehe hier |